Schneller Rechner
Witwenrente berechnen
Große oder kleine Witwen-/Witwerrente, Einkommensanrechnung, Auszahlungsbetrag – sofort.
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Witwen-/Witwerrenten-Rechner
Planwert · § 46 SGB VI · Einkommensanrechnung § 97 SGB VI
Witwenrente nach Anrechnung
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Brutto-Witwenrente
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Einkommensanrechnung
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Freibetrag
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Rentenart
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Welche Witwenrente?
i
Große Witwenrente: 55 % des Rentenanspruchs – lebenslang. Bedingung: mind. 47 Jahre alt ODER Kind unter 18 ODER erwerbsgemindert.
Kleine Witwenrente: 25 % – aber nur max. 24 Monate.
Kleine Witwenrente: 25 % – aber nur max. 24 Monate.
Zur Orientierung
Große Witwenrente: 55 % des Rentenanspruchs – lebenslang (ab 47 J. oder Kind unter 18 oder erwerbsgemindert)
Kleine Witwenrente: 25 % – max. 24 Monate
Gib die Witwenrente laut Bescheid ein – der Faktor ist dort bereits angewandt.
Kleine Witwenrente: 25 % – max. 24 Monate
Gib die Witwenrente laut Bescheid ein – der Faktor ist dort bereits angewandt.
Hintergrund & Rechenlogik
Regeln · Einkommensanrechnung · Grenzen des Modells
Große vs. kleine Witwenrente – wann gilt was?
Große Witwenrente (55 %): Du hast Anspruch, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Kleine Witwenrente (25 %): Greift, wenn keine der obigen Bedingungen zutrifft. Wird maximal 24 Monate gezahlt.
Grundvoraussetzung beider Rentenarten: Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder Berufskrankheit).
- Du bist 47 Jahre oder älter
- Du erziehst ein Kind unter 18 (auch Stief- oder Pflegekind)
- Du bist erwerbsgemindert
Kleine Witwenrente (25 %): Greift, wenn keine der obigen Bedingungen zutrifft. Wird maximal 24 Monate gezahlt.
Grundvoraussetzung beider Rentenarten: Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder Berufskrankheit).
Einkommensanrechnung – wie wird gerechnet?
Hat die Witwe/der Witwer eigenes Einkommen, wird ein Teil davon auf die Witwenrente angerechnet.
Rechenweg (§ 97 SGB VI):
→ Überschuss: 500 € → Anrechnung: 200 € → Witwenrente sinkt um 200 €/Monat
Rechenweg (§ 97 SGB VI):
- Freibetrag 2026: 26,4 × Rentenwert (40,79 €) = 1.077 €/Monat
- Pro Kind unter 18: +5,6 × Rentenwert = +228 €
- Einkommen über dem Freibetrag: 40 % davon wird abgezogen
- Die Witwenrente sinkt, wird aber nie negativ (Minimum: 0 €)
→ Überschuss: 500 € → Anrechnung: 200 € → Witwenrente sinkt um 200 €/Monat
Was zählt als „eigenes Einkommen"?
Die Einkommensanrechnung ist in § 18a SGB IV abschließend geregelt. Nur drei Kategorien zählen:
Angerechnet wird (§ 18a SGB IV – abschließende Liste):
Vereinfachung in diesem Rechner: Eigene Rente (brutto) eingeben – der Rechner schätzt das Netto automatisch anhand des eingestellten Steuer-/KV-Satzes.
Angerechnet wird (§ 18a SGB IV – abschließende Liste):
Beamtenpension (§ 53 BeamtVG): Wenn der/die Verstorbene Beamte/Beamtin war, gilt statt § 18a SGB IV das Beamtenversorgungsgesetz. Der Freibetrag ist höher (≈ 1.767 € statt 1.077 €), dafür beträgt die Anrechnungsrate 50 % statt 40 %. Schalte oben auf „Beamtenpension" um.
- Erwerbseinkommen: Lohn, Gehalt, Minijob, selbstständige Tätigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen: Eigene gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Kranken- oder Arbeitslosengeld
- Versorgungsbezüge: Betriebsrente, Beamtenpension, Privatrente (z. B. aus Lebensversicherung)
- ETF-Entnahmen und Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne, Depot-Entnahmen) → zählen nicht
- Mieteinnahmen → zählen nicht
- Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld, Leistungen nach SGB II/XII
Vereinfachung in diesem Rechner: Eigene Rente (brutto) eingeben – der Rechner schätzt das Netto automatisch anhand des eingestellten Steuer-/KV-Satzes.
So wird in diesem Rechner gerechnet
- Schritt 1 – Brutto-Witwenrente: laut Hinterbliebenenbescheid (55 % = große, 25 % = kleine Witwenrente)
- Schritt 2 – Freibetrag: 26,4 × 40,79 € + (Kinder × 5,6 × 40,79 €)
- Schritt 3 – Überschuss: max(0, eigenes Einkommen − Freibetrag)
- Schritt 4 – Anrechnungsbetrag: Überschuss × 40 %
- Schritt 5 – Witwenrente nach Anrechnung: max(0, Brutto − Anrechnungsbetrag)
Wann endet die Witwenrente?
Die Witwenrente endet:
- Bei Wiederheirat (einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 24 Monatsrenten)
- Bei der kleinen Witwenrente nach 24 Monaten
- Bei Erreichen der Altersgrenze für die große Witwenrente wechselt die kleine ggf. in die große
Rentensplitting als Alternative
Ehepaare können statt der Witwenrente ein Rentensplitting vereinbaren: Die Rentenansprüche werden gleichmäßig auf beide verteilt. Das lohnt sich vor allem, wenn beide lange gearbeitet haben und die Ansprüche ähnlich hoch sind.
Rentensplitting muss gemeinsam beantragt werden – und ist danach nicht mehr rückgängig zu machen. Für viele Einzelverdiener-Paare ist die klassische Witwenrente besser.
Rentensplitting muss gemeinsam beantragt werden – und ist danach nicht mehr rückgängig zu machen. Für viele Einzelverdiener-Paare ist die klassische Witwenrente besser.
Vereinfachungen & Grenzen des Rechners
- Kein individueller DRV-Rechenweg (keine Einbeziehung von Zurechnungszeiten, Rentenart oder Zugangsfaktor).
- Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht berücksichtigt.
- Erwerbseinkommen wird vereinfacht als Netto eingegeben (ohne offizielle Abzugspauschalen nach § 18a SGB IV).
- Alle Beträge gerundet auf volle Euro.
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Planungsrechnung zur Orientierung. Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Nächster Schritt: Witwen-/Witwerrente wird nicht automatisch gezahlt – du musst sie bei der DRV beantragen.
Zur DRV-Website →
Nächster Schritt: Witwen-/Witwerrente wird nicht automatisch gezahlt – du musst sie bei der DRV beantragen.
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