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Rente mit 63 berechnen

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Renten-Abschlag-Rechner

Planwert · 0,3 % pro Monat vor Referenzalter
Rente beim gewählten Alter (brutto)
Anspruch bei Rentenbeginn
davon Zuwachs bis Rente
Abschlag
Euro weniger / Monat

Sonderregelungen

Häkchen setzen, falls zutreffend
Hinzuverdienst neben der Rente? Seit 2023 ohne Grenze. → Berechne den Netto-Effekt im Cash-Flow-Rechner.

Kernfrage: Was kostet mich Zeit?

Erklärung · Rechenlogik · Sonderregelungen
Grundidee: zwei Effekte, nicht einer
Wer früher als mit 67 in Rente geht, verliert doppelt:
  • Effekt 1 – weniger Beitragsjahre: Für jedes fehlende Jahr fehlen Entgeltpunkte. Dein Anspruch wächst nicht mehr.
  • Effekt 2 – Abschlag: Zusätzlich wird die Rente um 0,3 % pro Monat vor dem Referenzalter gekürzt.
Die meisten Online-Rechner berücksichtigen nur Effekt 2. Dieser Rechner bildet beide Effekte ab.
So wird gerechnet (Schritt für Schritt)
  • Schritt 1: Bruttojahresgehalt ÷ 51.944 € = Entgeltpunkte/Jahr. × 40,79 € = Zuwachs/Jahr.
  • Schritt 2: Bisher erworbener Anspruch + Zuwachs × verbleibende Arbeitsjahre = Basis.
  • Schritt 3: (Referenzalter − Rentenalter) × 12 × 0,3 % = Abschlag.
  • Schritt 4: Basis × (1 − Abschlag) = Monatsrente.
Beispiel: Alter 56, Anspruch 1.750 €, Gehalt 50.000 €, Rente mit 63.
→ Zuwachs: 7 × (50.000 ÷ 51.944) × 40,79 ≈ +275 € → Basis: 2.025 €
→ Abschlag 14,4 %: 2.025 × 0,856 ≈ 1.733 € brutto
45 Beitragsjahre – wer profitiert?
Wer 45 Jahre anrechenbare Zeiten nachweist, darf als besonders langjährig Versicherter ab 65 abschlagfrei in Rente (Jahrgang 1964+).
  • Es zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten (bis 3 Jahre/Kind), Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, ALG I.
  • Es zählen nicht: ALG II in den letzten 2 Jahren vor Rente, freiwillige Beiträge (Ausnahme: mind. 18 J. Pflichtbeiträge), Schulzeiten.
  • Wichtig: Diese Rentenart gibt es erst ab 65 – nicht ab 63. Wer mit 63 gehen will, muss regulär mit Abschlag (von 67) gehen.
Prüfung: Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern – dort stehen die anrechenbaren Jahre.
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) – wie ändert sich die Rechnung?
Mit GdB ≥ 50 und mindestens 35 Beitragsjahren:
  • Ab 65: Abschlagfrei (statt 67).
  • Ab 62: Mit Abschlag möglich – aber berechnet ab 65, nicht 67. Max. Abschlag bei 62: 10,8 %.
  • Bei 63: Nur 7,2 % statt regulär 14,4 % – das sind 7,2 Prozentpunkte weniger, lebenslang.
Der GdB muss bei Rentenbeginn aktuell anerkannt sein. Viele Erkrankungen (Diabetes, Herz, Rücken, Psyche) können GdB ≥ 50 begründen.
Hinzuverdienst neben der Rente
Seit 1.1.2023 gibt es bei vorgezogener Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Minijob, Teilzeit oder selbstständig, alles unbegrenzt erlaubt. Da der Hinzuverdienst zusammen mit der Rente versteuert wird, gehört er in die Netto-Planung. → Berechne den Effekt im Cash-Flow-Rechner.
Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte = Währung der Rente. Pro Jahr proportional zum Gehalt:
  • Durchschnitt (51.944 €) → 1,0 EP
  • 30.000 € → ca. 0,58 EP
  • ≥ 101.400 € (BBG) → max. ca. 1,95 EP
1 EP = 40,79 € Monatsrente (Rentenwert 2026).
Vereinfachungen & Grenzen
  • Regelalter pauschal 67 (tatsächlich jahrgangsabhängig 65–67).
  • 45-J. und GdB-Grenzen vereinfacht auf 65 (exakt: jahrgangsabhängig 63–65).
  • EP-Zuwachs linear geschätzt. Keine Steuern/KV/PV (→ Cash-Flow-Rechner).
  • Beträge auf volle Euro gerundet.
Offizielle Quellen / nächste Schritte
  • Renteninformation anfordern – Hochrechnung + bisher erworbener Anspruch.
  • Versicherungsverlauf prüfen – anrechenbare Beitragsjahre (für 45-J.-Prüfung).
  • Besondere Rentenauskunft – bei der DRV beantragen für Ausgleichszahlungen.
  • Zur DRV-Website →