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Was bleibt netto in der Rente?

Einnahmen einstellen – Netto-Ergebnis sofort sehen.

Monatlicher Cash-Flow

Einnahmen · Abzüge · Lücke
Das bleibt netto pro Monat (Planwert)
Brutto gesamt
Abzüge gesamt
Versorgungsart des/der Verstorbenen
Eigenes Einkommen für die Anrechnung: Rente aus dem Schieberegler oben wird automatisch verwendet.

Kernfrage: Reicht das Geld im Alter?

Erklärung · Rechenlogik · Grenzen des Modells
Grundidee
Verglichen wird dein Wunsch-Budget (netto) mit einem Netto-Planwert. Dazu werden alle Brutto-Einnahmen addiert – Rente, weitere Einnahmen und ETF-Entnahme – und pauschal Steuer sowie KV/PV abgezogen. Ergebnis: Lücke (du brauchst mehr) oder Überschuss (es reicht).
So wird gerechnet (Faustregel)
  • Brutto gesamt = Rente + weitere Einnahmen + ETF-Entnahme.
  • Abzüge = Steuersatz + KV/PV-Satz (beide als % vom Brutto).
  • Netto-Planwert = Brutto × (1 − Steuer% − KV%).
  • Lücke / Überschuss = Netto − Bedarf.
Was ist „typisch"? (realistische Orientierung)
  • Rente: Langjährig Beschäftigte liegen oft bei 1.800–2.800 € brutto.
  • Steuersatz: Im Alter (oft niedrigere Progression) grob 10–20 % – je nach Gesamteinkommen.
  • KV+PV: Pflichtversicherte Rentner zahlen ca. 11–12 % (KV ~7,3 % + Zusatzbeitrag + PV ~3,4 %). Freiwillig Versicherte oft 14–16 %.
  • Weitere Einnahmen: Mieteinnahmen, Betriebsrente, Minijob – alles, was zusätzlich reinkommt. Witwenrente separat über den Toggle berechnen (Anrechnung beachten!).
Hinzuverdienst neben der Rente – was gilt?
Seit 1.1.2023 gibt es bei vorgezogener Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
  • Minijob (bis 538 €/Monat): In der Regel steuer- und abgabenfrei. Erscheint hier nicht im Brutto.
  • Teilzeit / Anstellung: Unbegrenzt erlaubt. Wird mit Rente zusammen versteuert – kann den Grenzsteuersatz spürbar erhöhen.
  • Selbstständig: Ebenfalls unbegrenzt. KV-Beiträge aus Gesamteinkommen beachten.
  • Bonus: Wer rentenversicherungspflichtig weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Entgeltpunkte und erhöht die Rente jährlich.
Der Rechner addiert den Hinzuverdienst zum Brutto und zieht die eingestellten Abzüge ab. In der Realität werden Minijobs anders behandelt als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Verschiedene Einnahmequellen – steuerliche Besonderheiten
Der Rechner behandelt alle Einnahmen gleich – in der Realität gelten unterschiedliche Regeln:
  • Gesetzliche Rente: 2026 sind 86 % steuerpflichtig. KV/PV wird automatisch einbehalten.
  • Witwenrente: Gleiche Besteuerung wie eigene Rente (86 %). Anrechnung nach § 18a SGB IV: Eigene Rente, Betriebsrente und Hinzuverdienst kürzen die Witwenrente – nicht dagegen Mieteinnahmen oder ETF-Entnahmen. Anzurechnendes Einkommen = Bruttorente voll (§ 18a SGB IV: kein Abschlag bei Altersrente – Abzug von 40 %). Was davon den Freibetrag (1.077 €) übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Witwenrente berechnen →
  • Vermietung & Verpachtung: Voller Steuersatz, keine KV/PV für pflichtversicherte Rentner (KVdR). Aber: Freiwillig Versicherte zahlen auch KV/PV auf Mieteinnahmen – oft übersehen.
  • Minijob (bis 538 €): Pauschal versteuert vom Arbeitgeber – für dich steuerfrei. Zählt nicht zum Gesamteinkommen.
  • Teilzeit / sozialversicherungspflichtig: Normaler Lohnsteuerabzug. Wird mit Rente zusammen veranlagt – Grenzsteuersatz steigt.
  • ETF-Entnahme: Nur der Gewinnanteil wird besteuert (Abgeltungsteuer 25 % + Soli, Teilfreistellung 30 %). KV/PV-frei für pflichtversicherte Rentner.
  • Betriebsrente (bAV): Voll steuerpflichtig + volle KV/PV (ca. 11–12 %) – wird oft unterschätzt.
Fazit: Wer mehrere Quellen kombiniert, sollte den Steuersatz etwas höher ansetzen. Ob KVdR oder freiwillig versichert macht bei Mieteinnahmen mehrere hundert Euro Unterschied. → Im Zweifel: Steuerberater.
Vereinfachungen & Rundung
  • Steuer und KV/PV werden jeweils als pauschaler Prozentwert vom Gesamt-Brutto gerechnet.
  • Keine Progression, keine Grundfreibeträge, keine Sonderfälle.
  • In der Realität werden verschiedene Einkommensarten unterschiedlich besteuert – hier wird vereinfacht.
  • ETF-Entnahme wird wie Brutto-Einkommen behandelt (vereinfachend).
  • Beträge werden auf volle Euro gerundet.
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Planungsrechnung zur Orientierung. Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Quellen / nächste Schritte
  • DRV: Renteninformation/Rentenauskunft prüfen oder anfordern.
  • Krankenkasse: KV-/PV-Beitragssatz für Rentner erfragen.
  • Steuerberater: individuelle Steuerlast im Alter berechnen lassen.
  • Zur DRV-Website