Hauptrechner
Was bleibt netto in der Rente?
Einnahmen einstellen – Netto-Ergebnis sofort sehen.
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Monatlicher Cash-Flow
Einnahmen · Abzüge · Lücke
Das bleibt netto pro Monat (Planwert)
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Brutto gesamt
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Abzüge gesamt
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Hinzuverdienst neben der Rente
Seit 2023 ohne Grenze – Minijob, Teilzeit oder selbstständig. Wird zusammen mit Rente besteuert (bis 538 €/Monat oft abgabenfrei).
Witwenrente einbeziehen
Berechnet die korrekte Auszahlung nach Einkommensanrechnung – nicht einfach den Brutto-Betrag eingeben.
Kernfrage: Reicht das Geld im Alter?
Erklärung · Rechenlogik · Grenzen des Modells
Grundidee
Verglichen wird dein Wunsch-Budget (netto) mit einem Netto-Planwert.
Dazu werden alle Brutto-Einnahmen addiert – Rente, weitere Einnahmen und ETF-Entnahme –
und pauschal Steuer sowie KV/PV abgezogen.
Ergebnis: Lücke (du brauchst mehr) oder Überschuss (es reicht).
So wird gerechnet (Faustregel)
- Brutto gesamt = Rente + weitere Einnahmen + ETF-Entnahme.
- Abzüge = Steuersatz + KV/PV-Satz (beide als % vom Brutto).
- Netto-Planwert = Brutto × (1 − Steuer% − KV%).
- Lücke / Überschuss = Netto − Bedarf.
Was ist „typisch"? (realistische Orientierung)
- Rente: Langjährig Beschäftigte liegen oft bei 1.800–2.800 € brutto.
- Steuersatz: Im Alter (oft niedrigere Progression) grob 10–20 % – je nach Gesamteinkommen.
- KV+PV: Pflichtversicherte Rentner zahlen ca. 11–12 % (KV ~7,3 % + Zusatzbeitrag + PV ~3,4 %). Freiwillig Versicherte oft 14–16 %.
- Weitere Einnahmen: Mieteinnahmen, Betriebsrente, Minijob – alles, was zusätzlich reinkommt. Witwenrente separat über den Toggle berechnen (Anrechnung beachten!).
Hinzuverdienst neben der Rente – was gilt?
Seit 1.1.2023 gibt es bei vorgezogener Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
- Minijob (bis 538 €/Monat): In der Regel steuer- und abgabenfrei. Erscheint hier nicht im Brutto.
- Teilzeit / Anstellung: Unbegrenzt erlaubt. Wird mit Rente zusammen versteuert – kann den Grenzsteuersatz spürbar erhöhen.
- Selbstständig: Ebenfalls unbegrenzt. KV-Beiträge aus Gesamteinkommen beachten.
- Bonus: Wer rentenversicherungspflichtig weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Entgeltpunkte und erhöht die Rente jährlich.
Verschiedene Einnahmequellen – steuerliche Besonderheiten
Der Rechner behandelt alle Einnahmen gleich – in der Realität gelten unterschiedliche Regeln:
- Gesetzliche Rente: 2026 sind 86 % steuerpflichtig. KV/PV wird automatisch einbehalten.
- Witwenrente: Gleiche Besteuerung wie eigene Rente (86 %). Anrechnung nach § 18a SGB IV: Eigene Rente, Betriebsrente und Hinzuverdienst kürzen die Witwenrente – nicht dagegen Mieteinnahmen oder ETF-Entnahmen. Anzurechnendes Einkommen = Bruttorente voll (§ 18a SGB IV: kein Abschlag bei Altersrente – Abzug von 40 %). Was davon den Freibetrag (1.077 €) übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Witwenrente berechnen →
- Vermietung & Verpachtung: Voller Steuersatz, keine KV/PV für pflichtversicherte Rentner (KVdR). Aber: Freiwillig Versicherte zahlen auch KV/PV auf Mieteinnahmen – oft übersehen.
- Minijob (bis 538 €): Pauschal versteuert vom Arbeitgeber – für dich steuerfrei. Zählt nicht zum Gesamteinkommen.
- Teilzeit / sozialversicherungspflichtig: Normaler Lohnsteuerabzug. Wird mit Rente zusammen veranlagt – Grenzsteuersatz steigt.
- ETF-Entnahme: Nur der Gewinnanteil wird besteuert (Abgeltungsteuer 25 % + Soli, Teilfreistellung 30 %). KV/PV-frei für pflichtversicherte Rentner.
- Betriebsrente (bAV): Voll steuerpflichtig + volle KV/PV (ca. 11–12 %) – wird oft unterschätzt.
Vereinfachungen & Rundung
- Steuer und KV/PV werden jeweils als pauschaler Prozentwert vom Gesamt-Brutto gerechnet.
- Keine Progression, keine Grundfreibeträge, keine Sonderfälle.
- In der Realität werden verschiedene Einkommensarten unterschiedlich besteuert – hier wird vereinfacht.
- ETF-Entnahme wird wie Brutto-Einkommen behandelt (vereinfachend).
- Beträge werden auf volle Euro gerundet.
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Planungsrechnung zur Orientierung.
Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Quellen / nächste Schritte
- DRV: Renteninformation/Rentenauskunft prüfen oder anfordern.
- Krankenkasse: KV-/PV-Beitragssatz für Rentner erfragen.
- Steuerberater: individuelle Steuerlast im Alter berechnen lassen.
- Zur DRV-Website